Das Recht am Bild & Bildnutzungsrechte

Bilder und Videos sind urheberrechtlich geschützte Werke. Zusätzlich greift bei allen Medien, auf denen Menschen erkennbar abgebildet sind, auch das Persönlichkeitsrecht sowie die DSGVO. Bevor Sie Bildmaterial im TYPO3-System veröffentlichen, müssen Sie daher sicherstellen, dass sowohl die Nutzungsrechte am Bild als auch die Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegen.


Urheberrecht – „Wem gehört das Bild?“

  • Bilder dürfen nur verwendet werden, wenn eine gültige Nutzungserlaubnis (Lizenz / Rechteübertragung) vorliegt.
  • Diese Erlaubnis muss vor Veröffentlichung geklärt werden.
  • Bei externem Bildmaterial (z. B. Agenturen, Fotograf*innen, Datenbanken) müssen Lizenzbedingungen eingehalten werden (z. B. Pflicht zur Urhebernennung).
  • Auch bei kostenlosen Quellen gelten oft Bedingungen.
  • Liegt keine Nutzungserlaubnis vor, darf das Bild nicht veröffentlicht werden.

Persönlichkeitsrechte & DSGVO – „Dürfen die Personen gezeigt werden?“

  • Menschen auf Fotos haben ein Recht am eigenen Bild.
  • Sobald Personen erkennbar sind (auch Gruppen, Mitarbeitende, Studierende etc.), wird zusätzlich eine Einwilligung zur Veröffentlichung benötigt.
  • Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und nachweisbar sein.
  • Für Minderjährige gelten besondere Schutzvorschriften (Einwilligung durch Erziehungsberechtigte).

Wichtig:
Ohne Einwilligung = keine Veröffentlichung
(auch nicht „nur kurz“ oder „nur auf internen Seiten“)


Verantwortung im TYPO3-Zugang

  • Jede/r Redakteur*in handelt unter dem eigenen TYPO3-Account.
  • Die Nutzung des Accounts ist personenbezogen und nachvollziehbar.
  • Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
  • Für alle Handlungen (inkl. unrechtmäßiger Bildveröffentlichungen) tragen Sie persönlich Verantwortung.


KI-Bilder & aktuelle Rechtslage

Der Einsatz von KI-generierten Bildern ist rechtlich nicht automatisch „sicherer“. Zu beachten ist:

  • KI-Bilder können urheberrechtlich problematisch sein, wenn sie auf Trainingsdaten basieren, die fremde Werke erkennbar nachbilden.
  • Bei darstellender KI (z. B. realistisch wirkende Personen) gelten ebenfalls Persönlichkeits- und DSGVO-Regeln, wenn konkrete Personen erkennbar nachempfunden werden.
  • Durch den kommenden EU AI Act gilt eine Kennzeichnungspflicht: KI-generierte Bilder müssen klar als solche erkennbar gemacht werden.
  • KI-Bilder ersetzen keine Einwilligung, wenn sie reale Personen abbilden oder imitieren.

Kurzcheck vor Upload

Frage

Muss vor Veröffentlichung geklärt sein

Habe ich die Nutzungsrechte am Bild/Video?

                      ✅

Liegt bei erkennbaren Personen eine Einwilligung vor?

                      ✅

Sind Lizenzbedingungen (Urheberangabe) umgesetzt?

                      ✅

Handelt es sich um KI-Bildmaterial? Wenn ja: Kennzeichnung?

                      ✅