Bilder und Videos sind urheberrechtlich geschützte Werke. Zusätzlich greift bei allen Medien, auf denen Menschen erkennbar abgebildet sind, auch das Persönlichkeitsrecht sowie die DSGVO. Bevor Sie Bildmaterial im TYPO3-System veröffentlichen, müssen Sie daher sicherstellen, dass sowohl die Nutzungsrechte am Bild als auch die Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegen.
Urheberrecht – „Wem gehört das Bild?“
- Bilder dürfen nur verwendet werden, wenn eine gültige Nutzungserlaubnis (Lizenz / Rechteübertragung) vorliegt.
- Diese Erlaubnis muss vor Veröffentlichung geklärt werden.
- Bei externem Bildmaterial (z. B. Agenturen, Fotograf*innen, Datenbanken) müssen Lizenzbedingungen eingehalten werden (z. B. Pflicht zur Urhebernennung).
- Auch bei kostenlosen Quellen gelten oft Bedingungen.
- Liegt keine Nutzungserlaubnis vor, darf das Bild nicht veröffentlicht werden.
Persönlichkeitsrechte & DSGVO – „Dürfen die Personen gezeigt werden?“
- Menschen auf Fotos haben ein Recht am eigenen Bild.
- Sobald Personen erkennbar sind (auch Gruppen, Mitarbeitende, Studierende etc.), wird zusätzlich eine Einwilligung zur Veröffentlichung benötigt.
- Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und nachweisbar sein.
- Für Minderjährige gelten besondere Schutzvorschriften (Einwilligung durch Erziehungsberechtigte).
Wichtig:
Ohne Einwilligung = keine Veröffentlichung
(auch nicht „nur kurz“ oder „nur auf internen Seiten“)
Verantwortung im TYPO3-Zugang
- Jede/r Redakteur*in handelt unter dem eigenen TYPO3-Account.
- Die Nutzung des Accounts ist personenbezogen und nachvollziehbar.
- Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
- Für alle Handlungen (inkl. unrechtmäßiger Bildveröffentlichungen) tragen Sie persönlich Verantwortung.
KI-Bilder & aktuelle Rechtslage
Der Einsatz von KI-generierten Bildern ist rechtlich nicht automatisch „sicherer“. Zu beachten ist:
- KI-Bilder können urheberrechtlich problematisch sein, wenn sie auf Trainingsdaten basieren, die fremde Werke erkennbar nachbilden.
- Bei darstellender KI (z. B. realistisch wirkende Personen) gelten ebenfalls Persönlichkeits- und DSGVO-Regeln, wenn konkrete Personen erkennbar nachempfunden werden.
- Durch den kommenden EU AI Act gilt eine Kennzeichnungspflicht: KI-generierte Bilder müssen klar als solche erkennbar gemacht werden.
- KI-Bilder ersetzen keine Einwilligung, wenn sie reale Personen abbilden oder imitieren.
Kurzcheck vor Upload
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Frage |
Muss vor Veröffentlichung geklärt sein |
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Habe ich die Nutzungsrechte am Bild/Video? |
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Liegt bei erkennbaren Personen eine Einwilligung vor? |
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Sind Lizenzbedingungen (Urheberangabe) umgesetzt? |
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Handelt es sich um KI-Bildmaterial? Wenn ja: Kennzeichnung? |
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